Vorbereitung für Kontrollfahrten

Andere Länder, andere Verkehrsregeln. In einer globalisierten Welt verlegen immer wieder ausländische Staatsangehörige ihren Wohnsitz vorübergehend oder für immer in die Schweiz. Für alle ausländischen Führerausweise muss eine Kontrollfahrt gemacht werden, ausgeschlossen davon sind nur die Inhaber von Führerausweisen aus den EU, EFTA Staaten, Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea (Republik), Marokko, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Taiwan (jedoch nur Kategorien A1 und B), Tunesien und USA.

Die Kontrollfahrt kann nur einmal absolviert werden. Bei negativem Prüfungsergebnis muss der Lenker die gesamte Prüfung absolvieren. Der ausländische Führerausweis ist in der Schweiz genau 1 Jahr ab dem Einreisedatum gültig. In diesem ersten Jahr also sollte die Kontrollfahrt stattfinden.

Ausführliche Informationen finden Sie auf diesem Merkblatt.